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Sitzungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 221 der Stadt Moers, Mitte (Moerser Benden/Nordring) I. Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches II. Beschluss des angepassten städtebaulichen Konzepts und der Änderung des Bebauungsplanentwurfs III. Beschluss über die wesentlichen Inhalte des noch abzuschließenden Städtebaulichen Vertrags

17/1953 Fachbereich 6

ℹ Zur Kenntnis genommen 30.06.2025 · Ausschuss für Bauen, Wirtschaft, Wohnen u. Liegenschaften (25. Sitzung) · Abstimmungsergebnis:Zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 17/1953 des Fachbereichs 6 sieht eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 221 (Moerser Benden/Nordring) vor. Hintergrund ist der Ausstieg der bema group aus dem Projekt. Es wird eine neue städtebauliche Planung angestrebt, die eine vier- bis fünfgeschossige Blockrandstruktur mit insgesamt 61 Wohneinheiten vorsieht. Der Geltungsbereich des Plans soll im Bereich des Flurstücks 582 erweitert sowie in den Flurstücken 582 und 643 reduziert werden. Im Zuge von Grundstücksgeschässen soll ein Investor Flächen der Stadt Moers im Umfang von etwa 126 Quadratmetern aus Flurstück 443 und etwa 303 Quadratmetern aus Flurstück 330 zu einem Preis von 330 Euro pro Quadratmeter erwerben. Im Gegenzug übernimmt die Stadt Teile der Flurstücke 443 und 444 zu 80 Euro pro Quadratmeter und gibt Flächen aus Flurstück 643 ab.

Hochbaumaßnahmen dürfen erst nach dem Rückbau des alten Finanzamtsgebäudes beginnen. Die Planung schreibt vor, dass mindestens 25 Prozent des Wohnraums als geförderter Wohnraum zu realisieren sind. Eine Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten über 61 hinaus ist nur unter Vorlage eines Verkehrsgutachtens möglich. Zu den baulichen Anforderungen gehören die Errichtung der öffentlichen Erschließung, die Anpassung von Parkplatzflächen zu Grünflächen sowie die Einhaltung des Art- und Baumschutzes. Zudem wird eine Begrenzung des Primärenergiebedarfs auf 40 kWh/m²a festgelegt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt soll die Änderung des Geltungsbereichs, die Anpassung des Konzepts sowie die Inhalte des städtebaulichen Vertrags beschließen und die Verwaltung mit der Übermittlung an den Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW beauftragen.

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