Anpassung der Hundesteuersatzung: Antrag der CDU Fraktion Moers und der SPD Fraktion Moers vom 07.07.2026
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Moers hat im Rahmen der Sitzungsvorlage 18/592 auf den Antrag der CDU- und SPD-Fraktionen reagiert, die eine Anpassung der Hundesteuersatzung sowie eine Prüfung erhöhter Sätze für Hunde nach den §§ 3 und 10 des Landeshundegesetzes NRW anstreben.
Derzeit sind in Moers rund 6.785 Hunde registriert, wovon etwa 83 Hunde der Kategorie nach §§ 3 und 10 LHundG NRW angehören. Die letzte Anpassung der Jahressteuer für den ersten Hund auf 120,00 Euro erfolgte im Jahr 2017. Während die Stadt im Landesvergleich bei der allgemeinen Hundesteuer im oberen Bereich liegt, erhebt Moers aktuell keinen erhöhten Steuersatz für Hunde, deren Gefährlichkeit vermutet wird.
Der Fachdienst Ordnung stellt fest, dass derzeit keine besonderen Gründe für eine gesonderte Besteuerung dieser Hunderassen vorliegen, da keine überproportionalen Beißvorfälle oder besondere Gefahrenlagen im öffentlichen Raum erkennbar sind. Die Verwaltung hat verschiedene Modellrechnungen für eine allgemeine Anpassung sowie für eine Erhöhung der Steuer für Hunde nach §§ 3 und 10 LHundG NRW erstellt. Als Orientierung für einen möglichen Grenzsteuersatz wird ein Vielfaches des regulären Satzes angeführt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung die Hundesteuersatzung so überarbeitet, dass ab dem 1. Januar 2027 neue Sätze gelten können, sofern der Rat eine Erhöhung der allgemeinen Jahressteuer sowie eine Anpassung der Steuer für Hunde nach den genannten Paragrafen beschließt.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026kein Ergebnis hinterlegt
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