Satzung gemäß § 25 BauGB über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet zwischen Ruhrorter Straße, Bahnlinie Duisburg-Xanten, Münchenstraße und Wilhelm-Müller-Straße in Asberg
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Moers soll eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für ein 14,3 Hektar großes Gebiet in Asberg beschließen. Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich zwischen der Ruhrorter Straße, der Bahnlinie Duisburg-Xanten, der Münchenstraße und der Wilhelm-Müller-Straße. Die Vorlage basiert auf § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB und dient der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
Hintergrund der Maßnahme ist die anstehende Aufgabe einer Logistiknutzung auf den betreffenden Flächen. Die Stadt beabsichtigt, die freiwerdenden Flächen für eine zukunftsweisende Nachnutzung zu nutzen, um Nutzungskonflikte zwischen Gewerbe und der angrenzenden Wohnbebauung zu reduzieren. Geplante Ziele umfassen die Schaffung eines neuen Wohngebietes zur städtebaulichen Arrondierung sowie die Deckung des Bedarfs an Nahversorgungsangeboten und zusätzlichen Kindertagesplätzen. Zudem wird die Einrichtung einer zweiten Feuer- und Rettungswache in zentraler Lage im Stadtgebiet angestrebt.
Das Vorkaufsrecht soll die Verfügbarkeit der Grundstücke sicherstellen, die sich größtenteils in privater Hand befinden. Durch das Instrument des vorsorgenden Grunderwerbs sollen städtebauliche Maßnahmen im Frühstadium vorbereitet werden. Parallel dazu werden Aufstellungsbeschlüsse für einen Bebauungsplan sowie eine Änderung des Flächennutzungsplans vorbereitet. Mit dem Erlass der Satzung entstehen keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen; Kosten entstehen erst bei einer tatsächlichen Ausübung des Vorkaufsrechts.
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Beratungsfolge
- 05.02.2022Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei einer Gegenstimme der AfD-Fraktion und dem Einzelratsmitglied Borges
- 27.01.2022Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
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