Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungsgesellschaft Moers mbH Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1200 des Dezernats I befasst sich mit der Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Lagebericht der Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungsgesellschaft Moers mbH zum 31. Dezember 2023.
Gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages ist die Geschäftsführung dazu verpflichtet, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht innerhalb von acht Monaten nach Ende des Geschäftsjahres nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Regeln aufzustellen und prüfen zu lassen. Die Wahl des Abschlussprüfers obliegt dabei der Gesellschafterversammlung.
Die Geschäftsführung schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Vinken, Görtz, Lange und Partner aus Duisburg erneut mit der Prüfung zu beauftragen. Das Büro hat bereits den Jahresabschluss für das Jahr 2021 geprüft. Die Prüfung soll sich zudem auf die Prüfungsgegenstände gemäß § 53 HGrG erstrecken.
Der Ausschuss für Bauen, Wirtschaft und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, die entsprechende Beschlussfassung vorzunehmen. Die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungsgesellschaft Moers mbH soll beauftragt werden, die Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorzunehmen, wobei die Durchführung der Prüfung durch einen spezifischen Wirtschaftsprüfer vorgesehen ist. Für diese Maßnahme sind keine finanziellen Auswirkungen verzeichnet.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 18.09.2023Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen
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