Gewährung eines Zuschusses an den Kunstverein Peschkenhaus e.V.
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1131 der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bildung sieht die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 10.500 Euro an den Kunstverein Peschkenhaus e. V. für das Jahr 2023 vor. Der Vorstand des Vereins hatte sich mit der Bitte um finanzielle Unterstützung an den zuständigen Kulturdezernenten gewandt. Grund hierfür ist eine Rückzahlungsforderung in Höhe von rund 10.500 Euro aus dem Kulturstärkungsfonds NRW, die im Jahr 2020 gewährt worden war. Diese Forderung sowie die allgemeine finanzielle Lage des Vereins werden als Herausforderung für die finanzielle Basis der Organisation beschrieben.
Die Verwaltung schlägt vor, die Summe in Höhe der Rückforderung einmalig aus dem städtischen Haushalt bereitzustellen, um die Fortführung der kulturellen Arbeit des Vereins zu ermöglichen. Die Finanzierung der Maßnahme ist durch den Jahresabschluss der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bildung gedeckt. Da der Jahresabschluss 242.000 Euro unter dem prognostizierten Ansatz liegt und die vorgesehene Drohverlustrückstellung nicht ausgeschöpft wird, stehen die Mittel im Bereich der freiwilligen Leistungen zur Verfügung. Der Beschlussvorschlag sieht eine Empfehlung des Kulturausschusses an den Hauptausschuss und den Rat vor. Die Beratungsfolge ist für den Zeitraum von September 2023 angesetzt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 27.09.2023Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen – mit dem Bürgermeister, bei Gegenstimmen der Fraktion Liberale Union und Enthaltung der AfD-Fraktion
- 20.09.2023Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen, mit dem Bürgermeister, bei einer Gegenstimme der Fraktion Liberale Union und Enthaltung der AfD-Fraktion
- 06.09.2023Abstimmungsergebnis:Mehrheitlich beschlossen
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