Modelle Kommunaler Grundstücksvergaben - grundsätzliche Überlegungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 17/1400 des Fachbereichs 2 befasst sich mit der Neugestaltung von Modellen zur Vergabe kommunaler Grundstücke. Für Einfamilienhausgrundstücke sollen weiterhin klassische Verkäufe oder auf Wunsch Erbbaurechte möglich bleiben. Bei strategisch relevanten Flächen für Gewerbe oder Geschosswohnungsbau soll die Verwaltung die Anwendung des Erbbaurechts verstärkt prüfen. In diesem Zusammenhang ist eine Interessensabfrage bei der Wohnungsbau Stadt GmbH sowie der STADTBAU MOERS GmbH vorgesehen. Zudem soll die Möglichkeit einer Forderung von sozialem Wohnungsbau standortbezogen geprüft werden. Für Erbbauberechtigte ohne Ankaufsrecht soll der Erwerb von Erbbaugrundstücken zum Bodenrichtwert weiterhin möglich sein. Ein weiterer Vorschlag sieht vor, den Erbbauzins für Verträge bis zum 31.12.2030 von 4 % auf 1 % des Bodenwertes bei einer 20-jährigen Zinsbindungsfrist zu senken.
Bei der Übertragung bestehender Erbbaurechte bleibt die Restlaufzeit unverändert, wobei die Eigennutzung im Rahmen der notariellen Abwicklung überprüft wird. Für die Neubegründung und Verlängerung von Erbbaurechten ist vorgesehen, künftig keine Ankaufsrechte mehr einzuräumen. Die Verwaltung sieht beim Einfamilienhausbau sowie beim Geschosswohnungsbau, unter Einbeziehung der Wohnungsbau Stadt Moers GmbH, der STADTBAU MOERS GmbH, der Grafschaft Moers und der Siedlungs- und Wohnungsbau GmbH, keine Notwendigkeit, das Ankaufsrecht auszuschließen. Die Entscheidung über die vorliegenden Punkte obliegt dem Rat der Stadt.
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Beratungsfolge
- 03.07.2024Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen - mit dem Bürgermeister
- 24.06.2024Abstimmungsergebnis:Einstimmig beschlossen bei 1 Enthaltung (Freie Fraktion Moers)
- 20.03.2024kein Ergebnis hinterlegt
- 11.03.2024Abstimmungsergebnis:Zurückgestellt
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